Laut Bürgerlichem Gesetzbuch sind Menschen in Deutschland, die einen Schaden verursachen, für dessen Beseitigung in vollem Umfang haftbar. Dies gilt jedoch nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Bereich sowie beim Halten von Tieren. Insbesondere dann, wenn man einem besonderen Risiko unterliegt, sollte auch eine separate Haftpflichtversicherung für den jeweiligen Bereich abgeschlossen werden. Obwohl viele Menschen es nicht wissen: Auch beim Betreiben einer Heizölanlage entstehen besondere Risiken, die über eine separate Versicherung, die so genannte Öltankhaftpflicht oder Gewässerschadenhaftpflicht, abgedeckt werden sollten. So kann beispielsweise durch ein Leck im Tank Heizöl austreten und dabei sowohl das eigene Haus wie auch das umliegende Erdreich schädigen. Besonders dann, wenn der Tank ins Erdreich eingegraben wurde, sind die Risiken enorm, denn der Tank altert und kann aufgrund seiner Lage nur unzureichend geprüft werden.
Eine Öltankhaftpflicht kann zwar das Risiko des austretenden Öls nicht
beseitigen, sie kann jedoch dazu beitragen, dass die entstandenen Kosten
in vollem Umfang getragen werden können. Viele Anbieter der Öltankhaftpflicht tragen
derartige Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme, die bei bis zu zwei
Millionen Euro liegen kann. So können also alle anfallenden Kosten, vom
Abtragen des Erdreichs über die Beseitigung des lecken Öltanks bis hin zur
Finanzierung von Gutachtern getragen werden.
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für Öltankhaftpflicht (Gewässerschadenhaftpflicht).